Interessenskonfliktmanagement

FLEX Fonds hat angemessene Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung von Beteiligungsfonds, Investmentvermögen bzw. Alternativen Investment Fonds auftreten können, eingeführt.

Als aktiv tätiger Manager bei der Verwaltung von Beteiligungsfonds kann FLEX Fonds und bei Alternativen Investment Fonds die zuständige KVG immer wieder mit tatsächlichen oder potenziellen Interessenkonflikten konfrontiert werden. Diese werden durch Ermittlung, Vorbeugung, Beilegung bzw. Beobachtung frühzeitig erkannt und fair gehandhabt. Sollten unvermeidbare Konflikte auftreten, so werden diese unter Wahrung der Interessen der Anleger bzw. der Fondsgesellschaft gelöst. Bei Konflikten mit Interessen Dritter sind diese zugunsten der Interessen der eigenen Anleger und des Investmentvermögens zu lösen.

FLEX Fonds und/oder die zuständige KVG ist in diesem Fall dazu verpflichtet, ihre Anleger über Interessenskonflikte in Kenntnis zu setzen, sobald sich herausstellt, dass die getroffenen organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, um nach vernünftigem Ermessen zu gewährleisten, dass das Risiko einer Beeinträchtigung von Interessen der Anleger und/oder des Investmentvermögens vermieden wird.